Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Termine
11.01.2022
Termine
30.09.2020
Sonstiges
01.07.2016
Eröffnungen
28.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.08.2012
Sicherungsmaßnahmen
30.07.2012
Sicherungsmaßnahmen
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2010
22.02.2010
Neueintragungen